§53/7a Wartepflicht für Gegenverkehr (temporär) Temporäres Verkehrszeichen nach StVO "Dieses... mehr
§53/7a Wartepflicht für Gegenverkehr (temporär)
Temporäres Verkehrszeichen nach StVO
"Dieses Zeichen zeigt an, dass der Lenker eines entgegenkommenden Fahrzeuges gemäß § 52 Z. 5 zu warten hat."
laut StVO in der geltenden Fassung.
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