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§51/11 Ende von Verboten und Beschränkungen (temporär)
Temporäres Verkehrszeichen nach StVO
"Dieses Zeichen zeigt das Ende von Überholverboten und Geschwindigkeitsbegrenzungen an, die für den betreffenden Straßenabschnitt durch Straßenverkehrszeichen kundgemacht worden sind."
laut StVO in der geltenden Fassung.
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