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§52/10a Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h (temporär)
Temporäres Verkehrszeichen nach StVO
"Dieses Zeichen zeigt an, dass das Überschreiten der Fahrgeschwindigkeit, die als Stundenkilometeranzahl im Zeichen angegeben ist, ab dem Standort des Zeichens verboten ist. Ob und in welcher Entfernung es vor schienengleichen Eisenbahnübergängen anzubringen ist, ergibt sich aus den eisenbahnrechtlichen Vorschriften."
laut StVO in der geltenden Fassung.
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