§52/5 Wartepflicht bei Gegenverkehr (temporär) Temporäres Verkehrszeichen nach StVO "Dieses... mehr
§52/5 Wartepflicht bei Gegenverkehr (temporär)
Temporäres Verkehrszeichen nach StVO
"Dieses Zeichen zeigt an, daß der Lenker eines in der durch den roten Pfeil bezeichneten Fahrtrichtung fahrenden Fahrzeuges bei Gegenverkehr zu warten hat."
laut StVO in der geltenden Fassung.
Bewertungen lesen, schreiben und diskutieren... mehr
Kundenbewertungen für "§52/5 Wartepflicht bei Gegenverkehr"
Bewertung schreiben
Bewertungen werden nach Überprüfung freigeschaltet.
Zuletzt angesehen