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§50/9 Baustelle (temporär)
Temporäres Verkehrszeichen nach StVO
"Dieses Zeichen zeigt Arbeiten auf oder neben der Straße sowie damit üblicherweise verbundene Gefahren (wie Straßenverunreinigungen, Rollsplitt, Künettenabdeckungen und dgl.) an."
laut StVO in der geltenden Fassung.
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