§50/8a Straßenenge beidseitig (temporär) Temporäres Verkehrszeichen nach StVO "Dieses Zeichen... mehr
§50/8a Straßenenge beidseitig (temporär)
Temporäres Verkehrszeichen nach StVO
"Dieses Zeichen kündigt eine beiderseitige Verengung der Fahrbahn an."
laut StVO in der geltenden Fassung.
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