§52/4c Überholen für LKW verboten (temporär) Temporäres Verkehrszeichen nach StVO "Dieses... mehr
§52/4c Überholen für LKW verboten (temporär)
Temporäres Verkehrszeichen nach StVO
"Dieses Zeichen zeigt an, dass mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten ist. Es ist auf beiden Seiten der Fahrbahn anzubringen."
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