Verkehrsschild §52/10a Geschwindigkeitsbegrenzung 10 km/h in Alform Ausführung
- Alform Ausführung
- Tafelrückseite blendfrei für CE gekennzeichnete Ware
- Ecken gerundet, Kanten entgratet
Das Verkehrsschild Geschwindigkeitsbegrenzung 10 km/h, zeigt an, dass das Überschreiten der Fahrgeschwindigkeit von 10 km/h ab dem Standort des Schildes verboten ist. Ob und in welcher Entfernung es vor schienengleichen Eisenbahnübergängen anzubringen ist, ergibt sich aus den eisenbahnrechtlichen Vorschriften.
Die Zehnertafel zeigt die max. zulässige Geschwindigkeit von 10 km/h an.
Unsere Verkehrsschilder entsprechen hinsichtlich Größe, Form, Farbe, Symbolen, Beschriftung, Rückstrahlwerten, Materialien und Verarbeitung den jeweils geltenden Bestimmungen der StVO und der Straßenverkehrszeichen-Verordnung sowie den einschlägigen Normen, Vorschriften und Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung.
Symbole und Beschriftungen werden im Siebdruckverfahren oder mit computergeschnittenen Klebeschriften durch erfahrene Mitarbeiter unter Beachtung der einschlägigen Normen hergestellt.