Verkehrsschild §52/10a Geschwindigkeitsbegrenzung 40 km/h in Alform Ausführung
- Alform Ausführung
- Tafelrückseite blendfrei für CE gekennzeichnete Ware
- Ecken gerundet, Kanten entgratet
Das Verkehrsschild Geschwindigkeitsbegrenzung 40 km/h, zeigt an, dass das Überschreiten der Fahrgeschwindigkeit von 40 km/h ab dem Standort des Schildes verboten ist. Ob und in welcher Entfernung es vor schienengleichen Eisenbahnübergängen anzubringen ist, ergibt sich aus den eisenbahnrechtlichen Vorschriften.
Das Vierzigerschild zeigt die max. zulässige Geschwindigkeit von 40 km/h an.
Unsere Verkehrsschilder entsprechen hinsichtlich Größe, Form, Farbe, Symbolen, Beschriftung, Rückstrahlwerten, Materialien und Verarbeitung den jeweils geltenden Bestimmungen der StVO und der Straßenverkehrszeichen-Verordnung sowie den einschlägigen Normen, Vorschriften und Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung.
Symbole und Beschriftungen werden im Siebdruckverfahren oder mit computergeschnittenen Klebeschriften durch erfahrene Mitarbeiter unter Beachtung der einschlägigen Normen hergestellt.