§52/3b Einbiegen nach rechts verboten (temporär) Temporäres Verkehrszeichen nach StVO "Diese... mehr
§52/3b Einbiegen nach rechts verboten (temporär)
Temporäres Verkehrszeichen nach StVO
"Diese unter Z. 3a und 3b angeführten Zeichen zeigen je nach der Richtung des Pfeiles an, dass das Einbiegen in die nächste Querstraße nach rechts oder links verboten ist."
laut StVO in der geltenden Fassung.
Bewertungen lesen, schreiben und diskutieren... mehr
Kundenbewertungen für "§52/3b Einbiegen nach rechts verboten"
Bewertung schreiben
Bewertungen werden nach Überprüfung freigeschaltet.
Zuletzt angesehen