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§52/23 Vorrang geben (temporär)
Temporäres Verkehrszeichen nach StVO
"Dieses Zeichen zeigt an, dass gemäß § 19 Abs. 4 Vorrang zu geben ist. Es ist vor einer Kreuzung mit einer Vorrangstraße oder mit einer Straße mit starkem Verkehr anzubringen, sofern nicht das Vorschriftszeichen "Halt" erforderlich ist."
laut StVO in der geltenden Fassung.
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