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§52/8a Fahrverbot für Fahrräder und Motorfahrräder | Alform

§52/8a Fahrverbot für Fahrräder und Motorfahrräder
Verkehrsschild §52/8a Fahrverbot für Fahrräder und Motorfahrräder in Alform Ausführung Alform... mehr

Verkehrsschild §52/8a Fahrverbot für Fahrräder und Motorfahrräder in Alform Ausführung

  • Alform Ausführung
  • Tafelrückseite blendfrei für CE gekennzeichnete Ware
  • Ecken gerundet, Kanten entgratet

Das Verkehrsschild Fahrverbot für Fahrräder und Motorfahrräder zeigt an, dass das Fahren mit Fahrrädern und mit Motorfahrrädern verboten ist. Das Schieben dieser Fahrzeuge ist jedoch gestattet. Für die Lenker von Motorfahrrädern gilt überdies, dass das Laufenlassen der Motore solcher Fahrzeuge am Stand verboten ist und das Schieben dieser Fahrzeuge nur ohne laufenden Motor gestattet ist.

Unsere Verkehrsschilder entsprechen hinsichtlich Größe, Form, Farbe, Symbolen, Beschriftung, Rückstrahlwerten, Materialien und Verarbeitung den jeweils geltenden Bestimmungen der StVO und der Straßenverkehrszeichen-Verordnung sowie den einschlägigen Normen, Vorschriften und Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung.
Symbole und Beschriftungen werden im Siebdruckverfahren oder mit computergeschnittenen Klebeschriften durch erfahrene Mitarbeiter unter Beachtung der einschlägigen Normen hergestellt.

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