Verkehrstafel §53/28a Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht für Radfahrer in gebördelter C-Sign Ausführung
- Gebördelte C-Sign Ausführung
- Tafelrückseite blendfrei für CE gekennzeichnete Ware
- Ecken gerundet, Kanten entgratet
Diese Verkehrstafeln zeigen einen Geh- und Radweg (Fußweg und Fahrradweg) an, der von Radfahrern benützt werden darf, aber nicht muss und zwar eine Verkehrstafeln nach a) einen für die gemeinsame Benützung durch Fußgänger und Radfahrer bestimmten Geh- und Radweg.
Ausführung
Unsere Verkehrstafeln entsprechen hinsichtlich Größe, Form, Farbe, Symbolen, Beschriftung, Rückstrahlwerten, Materialien und Verarbeitung den jeweils geltenden Bestimmungen der StVO und der Straßenverkehrszeichen-Verordnung sowie den einschlägigen Normen, Vorschriften und Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung.
Symbole und Beschriftungen werden im Siebdruckverfahren oder mit computergeschnittenen Klebeschriften durch erfahrene Mitarbeiter unter Beachtung der einschlägigen Normen hergestellt.