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Verkehrszeichen §54/5 ausgenommen Behinderte in flacher Ausführung
- Flache Ausführung
- Tafelrückseite blendfrei für CE gekennzeichnete Ware
- Ecken gerundet, Kanten entgratet
Eine solche Zusatztafel unter dem Verkehrszeichen "Halten und Parken verboten" zeigt an, dass das Halte- und Parkverbot nicht für Fahrzeuge gilt, die nach der Bestimmung des § 29 b, Abs.4 gekennzeichnet sind.
Ausführung
Unsere Verkehrszeichen entsprechen hinsichtlich Größe, Form, Farbe, Symbolen, Beschriftung, Rückstrahlwerten, Materialien und Verarbeitung den jeweils geltenden Bestimmungen der StVO und der Straßenverkehrszeichen-Verordnung sowie den einschlägigen Normen, Vorschriften und Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung.
Symbole und Beschriftungen werden im Siebdruckverfahren oder mit computergeschnittenen Klebeschriften durch erfahrene Mitarbeiter unter Beachtung der einschlägigen Normen hergestellt.
Folientypen
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