§53/29 Ende eines Geh- und Radwegs ohne Benützungspflicht Ausführung B (getrennte Benützung)... mehr
§53/29 Ende eines Geh- und Radwegs ohne Benützungspflicht Ausführung B (getrennte Benützung)
Dieses Zeichen zeigt das Ende eines Geh- und Radwegs an, der von Radfahrern benützt werden darf, aber nicht muss, und zwar ein Ende-Zeichen nach einen für die getrennte Benützung durch Fußgänger und Radfahrer bestimmten Geh- und Radweg. Das Zeichen besteht aus Bambus und spart gegenüber der Alu-Ausführung bis zu 80 % CO2-Emissionen ein. Kommunen, Städte, Gemeinden und Behörden, die normkonforme Beschilderung mit nachhaltigem Materialansatz beschaffen, finden in den Ecoguide-Zeichen eine zertifizierte Alternative zu herkömmlichen Aluminiumzeichen.
Eigenschaften
- Material: Bambus – nachwachsender Rohstoff, bis zu 80 % CO2-Reduktion gegenüber Alu-Ausführung
- CE-geprüft nach EN12899
- Belegt mit hochrückstrahlender Folie Type 2
- Symbole und Beschriftungen im Digitaldruckverfahren hergestellt
- Entspricht den geltenden Bestimmungen der europäischen Norm EN12899
- 12 Jahre Garantie
Technische Daten
| Material | Bambus (nachwachsender Rohstoff) |
| Folie | Hochrückstrahlend, Type 2 |
| Norm | CE-geprüft nach EN12899 |
| CO2-Einsparung | bis zu 80 % gegenüber Alu-Ausführung |
| Garantie | 12 Jahre |
Bewertungen lesen, schreiben und diskutieren... mehr
Kundenbewertungen für "§53/29 Ende eines Geh- und Radwegs ohne Benützungspflicht Ausführung B (getrennte Benützung)"
Bewertung schreiben
Bewertungen werden nach Überprüfung freigeschaltet.
Zuletzt angesehen
