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§ 52/14 Hupverbot
Dieses Zeichen zeigt an, dass die Betätigung der Vorrichtungen zur Abgabe von Schallzeichen verboten ist, wenn zur Abwendung einer Gefahr von einer Person ein anderes Mittel ausreicht. Die Zusatztafel mit der Angabe bestimmter Stunden zeigt die Geltungsdauer des Verbotes an. Das Ende dieses Verbotes ist durch das gleiche Zeichen mit der Zusatztafel „ENDE“ kenntlich zu machen. Das Zeichen besteht aus Bambus und spart gegenüber der Alu-Ausführung bis zu 80 % CO2-Emissionen ein. Kommunen, Städte, Gemeinden und Behörden, die normkonforme Beschilderung mit nachhaltigem Materialansatz beschaffen, finden in den Ecoguide-Zeichen eine zertifizierte Alternative zu herkömmlichen Aluminiumzeichen.
Eigenschaften
- Material: Bambus – nachwachsender Rohstoff, bis zu 80 % CO2-Reduktion gegenüber Alu-Ausführung
- CE-geprüft nach EN12899
- Belegt mit hochrückstrahlender Folie Type 2
- Symbole und Beschriftungen im Digitaldruckverfahren hergestellt
- Entspricht den geltenden Bestimmungen der europäischen Norm EN12899
- 12 Jahre Garantie
Technische Daten
| Material | Bambus (nachwachsender Rohstoff) |
| Folie | Hochrückstrahlend, Type 2 |
| Norm | CE-geprüft nach EN12899 |
| CO2-Einsparung | bis zu 80 % gegenüber Alu-Ausführung |
| Garantie | 12 Jahre |
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