§ 52/10a Geschwindigkeitsbeschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit) Dieses Zeichen zeigt an,... mehr
§ 52/10a Geschwindigkeitsbeschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit)
Dieses Zeichen zeigt an, dass das Überschreiten der Fahrgeschwindigkeit, die als Stundenkilometeranzahl im Zeichen angegeben ist, ab dem Standort des Schildes verboten ist. Ob und in welcher Entfernung es vor schienengleichen Eisenbahnübergängen anzubringen ist, ergibt sich aus den eisenbahnrechtlichen Vorschriften. Das Zeichen besteht aus Bambus und spart gegenüber der Alu-Ausführung bis zu 80 % CO2-Emissionen ein. Kommunen, Städte, Gemeinden und Behörden, die normkonforme Beschilderung mit nachhaltigem Materialansatz beschaffen, finden in den Ecoguide-Zeichen eine zertifizierte Alternative zu herkömmlichen Aluminiumzeichen.
Eigenschaften
- Material: Bambus – nachwachsender Rohstoff, bis zu 80 % CO2-Reduktion gegenüber Alu-Ausführung
- CE-geprüft nach EN12899
- Belegt mit hochrückstrahlender Folie Type 2
- Symbole und Beschriftungen im Digitaldruckverfahren hergestellt
- Entspricht den geltenden Bestimmungen der europäischen Norm EN12899
- 12 Jahre Garantie
Technische Daten
| Material | Bambus (nachwachsender Rohstoff) |
| Folie | Hochrückstrahlend, Type 2 |
| Norm | CE-geprüft nach EN12899 |
| CO2-Einsparung | bis zu 80 % gegenüber Alu-Ausführung |
| Garantie | 12 Jahre |
Bewertungen lesen, schreiben und diskutieren... mehr
Kundenbewertungen für "§ 52/10a Geschwindigkeitsbeschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit)"
Bewertung schreiben
Bewertungen werden nach Überprüfung freigeschaltet.
Zuletzt angesehen
