§ 52/8c Fahrverbot für Fahrräder Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit Fahrrädern... mehr
§ 52/8c Fahrverbot für Fahrräder
Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit Fahrrädern verboten ist. Das Schieben dieser Fahrzeuge ist jedoch gestattet. Das Zeichen besteht aus Bambus und spart gegenüber der Alu-Ausführung bis zu 80 % CO2-Emissionen ein. Kommunen, Städte, Gemeinden und Behörden, die normkonforme Beschilderung mit nachhaltigem Materialansatz beschaffen, finden in den Ecoguide-Zeichen eine zertifizierte Alternative zu herkömmlichen Aluminiumzeichen.
Eigenschaften
- Material: Bambus – nachwachsender Rohstoff, bis zu 80 % CO2-Reduktion gegenüber Alu-Ausführung
- CE-geprüft nach EN12899
- Belegt mit hochrückstrahlender Folie Type 2
- Symbole und Beschriftungen im Digitaldruckverfahren hergestellt
- Entspricht den geltenden Bestimmungen der europäischen Norm EN12899
- 12 Jahre Garantie
Technische Daten
| Material | Bambus (nachwachsender Rohstoff) |
| Folie | Hochrückstrahlend, Type 2 |
| Norm | CE-geprüft nach EN12899 |
| CO2-Einsparung | bis zu 80 % gegenüber Alu-Ausführung |
| Garantie | 12 Jahre |
Bewertungen lesen, schreiben und diskutieren... mehr
Kundenbewertungen für "§ 52/8c Fahrverbot für Fahrräder"
Bewertung schreiben
Bewertungen werden nach Überprüfung freigeschaltet.
Zuletzt angesehen
