Lieferant aus meinem Bundesland
ITEK Verkehrs- und Beschilderungstechnik GmbH
€ 138,20
ab € 138,20 *
(€ 165,84 inkl. MwSt.)

Größe:

€ 138,20€  *
  • 229_E527E02

§ 52/7e Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern

§ 52/7e Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
§ 52/7e Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern Dieses Zeichen zeigt an, dass das... mehr

§ 52/7e Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern

Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit Beförderungseinheiten, mit denen gefährliche Güter gemäß den in § 2 Z 1 GGBG, BGBl. I Nr. 145/1998, angeführten Vorschriften befördert werden und die gemäß diesen Vorschriften mit orangefarbenen Tafeln zu kennzeichnen sind, verboten ist. Bezieht sich das Verbot auf einen gemäß diesen Vorschriften kategorisierten Tunnel, ist auf einer Zusatztafel mit den Großbuchstaben „B“, „C“, „D“ oder „E“ die diesem Tunnel gemäß den genannten Vorschriften zugeordnete Tunnelkategorie anzugeben; in diesem Fall gilt das Verbot nur für Beförderungseinheiten, mit denen gefährliche Güter befördert werden, die in Tunneln der jeweiligen Tunnelkategorie nicht zugelassen sind. Das Zeichen besteht aus Bambus und spart gegenüber der Alu-Ausführung bis zu 80 % CO2-Emissionen ein. Kommunen, Städte, Gemeinden und Behörden, die normkonforme Beschilderung mit nachhaltigem Materialansatz beschaffen, finden in den Ecoguide-Zeichen eine zertifizierte Alternative zu herkömmlichen Aluminiumzeichen.

Eigenschaften

  • Material: Bambus – nachwachsender Rohstoff, bis zu 80 % CO2-Reduktion gegenüber Alu-Ausführung
  • CE-geprüft nach EN12899
  • Belegt mit hochrückstrahlender Folie Type 2
  • Symbole und Beschriftungen im Digitaldruckverfahren hergestellt
  • Entspricht den geltenden Bestimmungen der europäischen Norm EN12899
  • 12 Jahre Garantie

Technische Daten

MaterialBambus (nachwachsender Rohstoff)
FolieHochrückstrahlend, Type 2
NormCE-geprüft nach EN12899
CO2-Einsparungbis zu 80 % gegenüber Alu-Ausführung
Garantie12 Jahre

Bewertungen lesen, schreiben und diskutieren... mehr
Kundenbewertungen für "§ 52/7e Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern"
Bewertung schreiben
Bewertungen werden nach Überprüfung freigeschaltet.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Zuletzt angesehen