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§52/13b Halten u. Parken verboten - Anfang | Alform

§52/13b Halten u. Parken verboten - Anfang
Verkehrsschild §52/13b Halten u. Parken verboten - Anfang in Alform Ausführung Alform... mehr

Verkehrsschild §52/13b Halten u. Parken verboten - Anfang in Alform Ausführung

  • Alform Ausführung
  • Tafelrückseite blendfrei für CE gekennzeichnete Ware
  • Ecken gerundet, Kanten entgratet

Das Verkehrsschild Halten und Parken verboten - Anfang zeigt mit der Zusatztafel „ANFANG“ den Beginn eines Straßenabschnittes an, in dem das Halten und Parken verboten ist. Das Verbot bezieht sich auf die Straßenseite, auf der sich dieses Schild befindet.

Folgende unter dem Verkehrsschild angebrachte Zusatztafeln zeigen an:

a)mit der Aufschrift „AUSGENOMMEN ZUSTELLDIENSTE“ zeigt an, dass das rasche Auf- oder Abladen geringer Warenmengen vom Halteverbot ausgenommen ist.

b) Eine Zusatztafel mit der Aufschrift „AUSGENOMMEN LADETÄTIGKEIT“ zeigt eine Ladezone an.

c) eine Zusatztafel mit der Angabe bestimmter Stunden, dass das Verbot während der angegebenen Stunden gilt.

Unsere Verkehrsschilder entsprechen hinsichtlich Größe, Form, Farbe, Symbolen, Beschriftung, Rückstrahlwerten, Materialien und Verarbeitung den jeweils geltenden Bestimmungen der StVO und der Straßenverkehrszeichen-Verordnung sowie den einschlägigen Normen, Vorschriften und Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung.
Symbole und Beschriftungen werden im Siebdruckverfahren oder mit computergeschnittenen Klebeschriften durch erfahrene Mitarbeiter unter Beachtung der einschlägigen Normen hergestellt.

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