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Verkehrszeichen §53/29e Ende Geh- u. Radweg ohne Benützungspflicht für Radfahrer, Rad rechts in flacher Ausführung
- Flache Ausführung
- Tafelrückseite blendfrei für CE gekennzeichnete Ware
- Ecken gerundet, Kanten entgratet
Ein roter Querbalken von links unten nach rechts oben in den Verkehrszeichen nach Z 26, 27 und 28 zeigt das Ende der jeweiligen Fahrradstraße oder Radfahranlage an.
Ausführung
Unsere Verkehrszeichen entsprechen hinsichtlich Größe, Form, Farbe, Symbolen, Beschriftung, Rückstrahlwerten, Materialien und Verarbeitung den jeweils geltenden Bestimmungen der StVO und der Straßenverkehrszeichen-Verordnung sowie den einschlägigen Normen, Vorschriften und Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung.
Symbole und Beschriftungen werden im Siebdruckverfahren oder mit computergeschnittenen Klebeschriften durch erfahrene Mitarbeiter unter Beachtung der einschlägigen Normen hergestellt.
Folientypen
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