Verkehrszeichen §53/28b/1 Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht für Radfahrer, Rad rechts in flacher Ausführung
- Flache Ausführung
- Tafelrückseite blendfrei für CE gekennzeichnete Ware
- Ecken gerundet, Kanten entgratet
Diese Verkehrszeichen zeigen einen Geh- und Radweg (Fußweg und Fahrradweg) an, der von Radfahrern benützt werden darf, aber nicht muss und den Verkehrszeichen nach einen Geh- und Radweg, bei dem der Fußgänger- und Fahrradverkehr getrennt geführt werden, wobei die Symbole im Verkehrszeichen nach der tatsächlichen Verkehrsführung entsprechend anzuordnen sind (Fußgänger links, Fahrrad rechts).
Ausführung
Unsere Verkehrszeichen entsprechen hinsichtlich Größe, Form, Farbe, Symbolen, Beschriftung, Rückstrahlwerten, Materialien und Verarbeitung den jeweils geltenden Bestimmungen der StVO und der Straßenverkehrszeichen-Verordnung sowie den einschlägigen Normen, Vorschriften und Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung.
Symbole und Beschriftungen werden im Siebdruckverfahren oder mit computergeschnittenen Klebeschriften durch erfahrene Mitarbeiter unter Beachtung der einschlägigen Normen hergestellt.