Verkehrszeichen §52/13c/a Parken an ungeraden Tagen verboten in flacher Ausführung
- Flache Ausführung
- Tafelrückseite blendfrei für CE gekennzeichnete Ware
- Ecken gerundet, Kanten entgratet
Das Verkehrszeichen Parken an ungeraden Tagen verboten zeigt, dass auf der Straßenseite, auf der dieses Zeichen angebracht ist, das Parken an ungeraden Tagen verboten ist.
Das Verkehrzeichen wechselseitiges Parkverbot sagt aus, dass auf der Straßenseite, auf der dieses Zeichen angebracht ist, das Parken an ungeraden Tagen verboten ist.
Unsere Verkehrszeichen entsprechen hinsichtlich Größe, Form, Farbe, Symbolen, Beschriftung, Rückstrahlwerten, Materialien und Verarbeitung den jeweils geltenden Bestimmungen der StVO und der Straßenverkehrszeichen-Verordnung sowie den einschlägigen Normen, Vorschriften und Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung.
Symbole und Beschriftungen werden im Siebdruckverfahren oder mit computergeschnittenen Klebeschriften durch erfahrene Mitarbeiter unter Beachtung der einschlägigen Normen hergestellt.