50-seitiges Verbandbuch im Format DIN A5 nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften zur Dokumentation von Unfällen und Hilfeleistungen. Jede -selbst geringfügige oder harmlose- Verletzung sollte notiert werden, um den Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaften durch fehlende Dokumentation des Unfalls nicht zu gefährden. Mit der Notiz wird dokumentiert, dass die Verletzung während der Arbeit zugezogen wurde. Nur so kann ein Anspruch auf Leistungen der Versicherung nachgewiesen werden, falls es zu Spätfolgen kommt.